Ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz verstorben

02.02.2021

Pressemitteilung Nr. 10/2021 vom 1. Februar 2021

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz ist am 28. Januar 2021 im Alter von 91 Jahren verstorben.

Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Richter des Zweiten Senats vom 6. Juli 1981 bis zum 24. März 1994 an. Seit November 1987 war Prof. Dr. Mahrenholz Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Zweiten Senats.

Herr Prof. Dr. Mahrenholz absolvierte zunächst ein Studium der Theologie, Psychologie und Philosophie an der Universität Göttingen. Anschließend studierte er dort und an der Universität Tübingen Rechtswissenschaften. Nach Ablegung beider juristischer Staatsexamina und der Promotion begann Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz seine berufliche Laufbahn im Jahr 1959 zunächst am Kirchenrechtlichen Institut der EKD. Ab 1960 folgten mehrere Stationen in der niedersächsischen Kommunal- und Landesverwaltung. Im Jahr 1965 wählte ihn der Niedersächsische Landtag zum Mitglied des Rundfunkrats des Norddeutschen Rundfunks und zwei Jahre später zum Direktor des Funkhauses Hannover des Norddeutschen Rundfunks. Von 1970 bis 1974 war Prof. Dr. Mahrenholz Staatssekretär und Leiter der Staatskanzlei des Landes Niedersachsen. In den Jahren 1974 bis 1981 war er Mitglied des niedersächsischen Landtages, bis 1976 zudem niedersächsischer Kultusminister. Ab 1976 war er neben seinem Abgeordnetenmandat als Rechtsanwalt tätig.

Prof. Dr. Mahrenholz hat die Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich geprägt und an zahlreichen wegweisenden Entscheidungen mitgewirkt. Genannt seien hier beispielhaft die Entscheidungen zum Hafturlaub von zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten (BVerfGE 64, 261), zur Stationierung von Mittelstreckenraketen (BVerfGE 68, 1), zur Kriegsdienstverweigerung (BVerfGE 69, 1), zur Parlamentskontrolle der Nachrichtendienste (BVerfGE 70, 324), zur Lagerung chemischer Waffen (BVerfGE 77, 170), zur Rechtsstellung des fraktionslosen Abgeordneten (BVerfGE 80, 188), zur Reichweite der Unschuldsvermutung (BVerfGE 82, 106), zur Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 86, 288), zum Schwangerschaftsabbruch (BVerfGE 88, 203) und zum Vertrag von Maastricht (BVerfGE 89, 155).

Die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesellschaft wählte Prof. Dr. Mahrenholz im Jahre 1998 zu ihrem Präsidenten, das Präsidium der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission im Jahre 1990 zu seinem Vorsitzenden. Herr Prof. Dr. Mahrenholz war Ehrenpräsident der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung.

Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts lebte zuletzt in Hannover.

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