Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e. V. (DIAI): Bewertungsportal für Unternehmer und Berater beurteilt Qualität deutscher Insolvenzgerichte

13.12.2019

Neues Online-Angebot verschafft besseren Überblick inklusive Top-Ranking

Das erste Bewertungsportal für Insolvenzgerichte geht jetzt online. Die Beurteilungen sollen Unternehmern und ihren Beratern einen besseren Überblick darüber verschaffen, mit welcher Haltung und Einstellung die Insolvenzgerichte dort verschiedenen Verfahren zur Sanierung von Unternehmen begegnen. Das ist wichtig insbesondere für Sanierungen in Eigenverwaltung, wenn der betreffende Unternehmer also die Entscheidungsgewalt behält. Das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) hat sich dafür federführend über ein Jahr mit Experten diverser Fachrichtungen ausgetauscht. Die Bewertungsoptionen sind auf insgesamt 14 Kriterien verdichtet, bis zu fünf Sterne sind zu vergeben. Für das Portal inso-ranking.de entsteht damit auch ein Top-Ranking, das derzeit mit Bestnoten die Insolvenzgerichte aus Kiel, Bielefeld und Ulm anführen.

„Unternehmer und ihre Berater sollen in Krisen verlässlich und unabhängig eine bessere Orientierung zur Qualität und Professionalität von Insolvenzgerichten erhalten“, sagt der Initiator und leitende DIAI-Direktor Prof. Hans Haarmeyer zum Ziel des neuen Angebotes. Denn für Unternehmen, in denen in wirtschaftlichen Krisen oder Notlagen eine Sanierung unter dem Schutz des Insolvenzrechts geplant sei, komme es auf das jeweilige Insolvenzgericht und seinen Umgang mit verschiedenen Verfahrensarten an. „Das gilt insbesondere, wenn eine Sanierung in einem Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung angestrebt wird, was inzwischen für fast zwei Drittel aller großen Insolvenzverfahren gilt“, so Haarmeyer. Da alle Verfahren auf dem Boden von Bundesrecht geschehen, greift zwar eigentlich das Prinzip „gleiches Recht für alle“, erklärt der DIAI-Direktor, aber dies setze eben auch voraus, dass sich alle Insolvenzgerichte in vergleichbaren Lagen ähnlich verhalten. Dies sei in der Praxis nicht der Fall.

Herausragende Top-Gerichte, an denen Unternehmen in ihren Verfahren wohlwollend bis zur gelungenen Sanierungen begleitet werden, kommen bislang nur in Diskussionen von Fachkreisen vor. Über Flop-Sanierungsgerichte wird bis heute allenfalls hinter vorgehaltener Hand kritisch berichtet. Diese Intransparenz wollte das DIAI vor allem für Unternehmen und ihre Berater aufheben, sodass die Idee vom Ranking aller Insolvenzgerichte in Deutschland entwickelt und in die Praxis umgesetzt wurde. Urteilende, die eine Bewertung abgeben wollen, müssen für das einzuordnende Insolvenzgericht ihre persönlichen Erfahrungen nachweisen, die nicht länger als 24 Monate zurückliegen dürfen. In den 14 Kategorien können sie bis zu fünf Sterne vergeben. Die Höchstwertung bedeutet, dass die genannten Kriterien in Professionalität und Qualität voll und ganz zutreffen. Das Gesamturteil setzt sich aus objektiv überprüfbaren und subjektiv gewonnenen Erfahrungen zusammen. Zu alte Eindrücke oder Einträge durch Justizmitarbeiter und ihr Umfeld sind ausgeschlossen. Mehr unter: inso-ranking.de

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