BVerfG: 65. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff

25.11.2019

Pressemitteilung Nr. 82/2019 vom 22. November 2019

Der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff feiert am 25. November 2019 seinen 65. Geburtstag.

Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff studierte Rechtswissenschaften in Münster und absolvierte sein Referendariat in Baden-Württemberg. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen war er von 1984 bis 1987 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg tätig und trat 1987 in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen beim Finanzgericht Düsseldorf ein. Kurz darauf wurde Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Von 1991 bis 1992 war er als Referatsleiter im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern tätig und wechselte von dort 1992 als Richter an das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern und zugleich - im zweiten Hauptamt - als Richter an das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern. 1995 bis 1996 war er zudem stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern. Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff wurde 1997 zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt und war dort bis zu seinem Amtsantritt am Bundesverfassungsgericht im IX. Senat tätig.

Am 23. Januar 2001 wurde Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt und war bis zu seinem Ausscheiden am 31. Oktober 2011 Mitglied des Zweiten Senats. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Parteienrecht, das Wahlrecht, das Wehr- und Ersatzdienstrecht, das materielle und formelle Strafvollstreckungsrecht sowie das Kommunalrecht und das Körperschaftsteuerrecht. Während seiner Tätigkeit als Bundesverfassungsrichter hat Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff eine Vielzahl wichtiger Verfahren als Berichterstatter vorbereitet und zu einer Entscheidung gebracht. Nur beispielhaft seien dabei die Verfahren zur Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern (BVerfGE 113, 29), zur Fünf-Prozent Sperrklausel in Schleswig-Holstein (BVerfGE 120, 82) und zum negativen Stimmgewicht (BVerfGE 121, 266) genannt.

Die Universität Greifswald verlieh Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff 2006 die Ehrendoktorwürde. Seit 2007 ist er zudem als Honorarprofessor an der Eberhard Karls Universität Tübingen tätig. Der Bundespräsident zeichnete ihn mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband aus.

Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff schied vor dem Ablauf seiner regulären Amtszeit beim Bundesverfassungsgericht auf eigenen Wunsch aus, um als Präsident an den Bundesfinanzhof zu wechseln. Dieses Amt bekleidet er bis heute.

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