Bundesverfassungsrichterin a. D. Prof. Dr. Dr. h. c. Gertrude Lübbe-Wolff feiert ihren 70. Geburtstag

30.01.2023

Pressemitteilung Nr. 12/2023 vom 30. Januar 2023

 

Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Gertrude Lübbe-Wolff wird am 31. Januar 2023 ihr 70. Lebensjahr vollenden.

Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Gertrude Lübbe-Wolff wurde am 31. Januar 1953 in Weitensfeld (Kärnten) geboren. Sie studierte an den Universitäten Bielefeld sowie Freiburg Rechtswissenschaften und erwarb 1975 an der Harvard Law School den Abschluss „Master of Laws“. Nach ihrem Zweiten Staatsexamen wurde sie im Jahr 1980 an der Universität Freiburg promoviert. 1987 habilitierte sie sich an der Universität Bielefeld mit einer Arbeit zum Thema „Die Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte“. Im Anschluss leitete Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Gertrude Lübbe-Wolff von 1988 bis 1992 das Umweltamt der Stadt Bielefeld, bevor sie eine Professur für öffentliches Recht an der Universität Bielefeld antrat. In den Jahren 1996 bis 2002 war sie außerdem geschäftsführende Direktorin des Zentrums für interdisziplinäre Studien der Universität Bielefeld, Vorstandsmitglied verschiedener Fachgesellschaften und von 2000 bis 2002 Vorsitzende des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen. Sie wurde im Jahr 2000 zudem mit dem Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dem höchstdotierten deutschen Wissenschaftspreis, ausgezeichnet.

Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Gertrude Lübbe-Wolff gehörte vom 10. April 2002 bis zum 2. Juni 2014 dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Zweiten Senats an. Als Berichterstatterin war sie insbesondere für Asylrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Maßnahmen im Vollzug von Strafhaft und sonstigen Freiheitsentziehungen sowie für Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht zuständig. Sie war Berichterstatterin unter anderem in Verfahren zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für den Jugendstrafvollzug (BVerfGE 116, 69), zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (BVerfGE 128, 282), zur Filmförderungsabgabe (BVerfGE 135, 155), zur Zulässigkeit von Gigalinern (BVerfGE 136, 69) sowie in dem Plenarverfahren zum Luftsicherheitsgesetz (BVerfGE 132, 1).

Am 2. Juni 2014 wurde Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Gertrude Lübbe-Wolff vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet. Das Europäische Hochschulinstitut verlieh ihr im Juni 2015 die Ehrendoktorwürde.

Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Gertrude Lübbe-Wolff lebt heute in Bielefeld.

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