Bundesverfassungsrichter a. D. Prof. Herbert Landau feiert seinen 75. Geburtstag

26.04.2023

Pressemitteilung Nr. 43/2023 vom 25. April 2023

 

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Herbert Landau wird am 26. April 2023 sein 75. Lebensjahr vollenden.

Herr Prof. Herbert Landau wurde am 26. April 1948 in Wilgersdorf/Siegerland geboren. Er absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Bäcker und ein Fachhochschulstudium der Sozialarbeit. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und Ablegung beider juristischer Staatsexamina begann er im Jahr 1982 seine berufliche Laufbahn als Richter beim Landgericht Wiesbaden und beim Amtsgericht Dillenburg. 1985 wurde er zum Bundesministerium der Justiz und anschließend zur Verwaltung des Deutschen Bundestags abgeordnet. Nach einer kurzzeitigen Rückkehr an das Amtsgericht Dillenburg wurde er 1987 als persönlicher Referent des Ministers zum Hessischen Ministerium der Justiz abgeordnet. Im Jahr darauf wurde er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt, bevor im Jahr 1991 die Ernennung zum Leitenden Oberstaatsanwalt verbunden mit der Übertragung der Leitung der Staatsanwaltschaft Limburg an der Lahn folgte. 1996 wurde Herr Prof. Herbert Landau zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Dort wirkte er als Ermittlungsrichter und Beisitzer im 1. Strafsenat. Von 1999 bis 2005 war er Staatssekretär im Hessischen Ministerium der Justiz. 

Im September 2005 wählte der Bundesrat Herrn Prof. Herbert Landau zum Richter des Bundesverfassungsgerichts. Seit dem 1. Oktober 2005 gehörte er dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Als Berichterstatter war er insbesondere für das Recht des Öffentlichen Dienstes, das Straf- und Strafverfahrensrecht sowie das Staatskirchenrecht zuständig. Eine Reihe von bedeutenden Senatsverfahren hat er als Berichterstatter vorbereitet, unter anderem zur Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit (BVerfGE 121, 205), zu den Bestimmtheitsanforderungen bei der strafrechtlichen Untreue (BVerfGE 126, 170), zur Sicherungsverwahrung (BVerfGE 128, 326), zu verfahrensbeendenden Absprachen im Strafprozess (BVerfGE 133, 168) und zum kirchlichen Arbeitsverhältnis (BVerfGE 137, 273). 

Zum Ende seiner Dienstzeit wurde Herr Prof. Herbert Landau vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet. Im Jahr 2021 wurde ihm die Wilhelm Leuschner-Medaille, die höchste Auszeichnung des Landes Hessen, verliehen. Seit 2006 ist er außerdem Honorarprofessor an der Philipps-Universität Marburg.

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