BBL unterstützte Gesamtbetriebsrat von Galeria Karstadt Kaufhof bei Verhandlung des Interessenausgleichs und des Sozialplans mit der Unternehmensleitung

06.07.2020

3. Juli 2020: Noch vor der planmäßigen Eröffnung der Insolvenz in Eigenverwaltung von Galeria Karstadt Kaufhof und acht verbundenen Unternehmen am 1.Juli 2020 haben sich der Gesamtbetriebsrat der Galeria Karstadt Kaufhof (GKK) und das Unternehmen auf einen Interessenausgleich und einen Sozialplan geeinigt. Darüber hinaus haben die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) einen Sanierungstarifvertrag für die Warenhausgesellschaft abgeschlossen.

Der Einigung gingen intensive Verhandlungen voraus, Peter Jark und Nikolas Otto von der Restrukturierungskanzlei BBL unterstützten dabei den Gesamtbetriebsrat (an deren Spitze Jürgen Ettl und Peter Zysik) in allen sanierungsrechtlichen und wirtschaftlichen Fragen. Sie arbeiteten dabei eng zusammen mit den Arbeitsrechts-Spezialisten von Apitzsch Schmidt Klebe, Jürgen Apitzsch und Luci Crone. Auf Seiten des Unternehmens waren neben dem Generalbevollmächtigten Arndt Geiwitz und Patrick Wahren (beide SGP) insbesondere die Kanzlei Seitz (Federführung Dr. Stefan Seitz) sowie der inhouse-Anwalt Eric Günzel an den Verhandlungen beteiligt.

Die BBL-Anwälte waren auch in die Verhandlungen der Galeria Logistik involviert. BBL war zudem schon im Jahr 2019 mit Peter Jark und Nikolas Otto beteiligt an den Verhandlungen im Zusammenhang mit der Sanierung und der Fusion der beiden Häuser (Galeria Kaufhof und Karstadt Warenhaus), sie begleiteten schon damals den Gesamtbetriebsrat der Galeria Kaufhof und der Galeria Logistik.

Nach Abschluss der Verhandlungen werden bis zu 62 Warenhäuser, 2 Schnäppchencenter und 25 Reisebüros geschlossen. Zudem sollen an den Verwaltungssitzen in Essen und Köln rund 250 Arbeitsplätze abgebaut werden. Bei Karstadt Sports ist geplant, 20 von 30 Filialen zu schließen, bei Karstadt Feinkost sollen 26 von 50 Filialen erhalten bleiben.

Die Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen, aber auch die Tarifsozialplanverhandlungen konnten unter dem Schirm der insolvenzarbeitsrechtlichen Kündigungsprivilegien geführt werden: Die Kündigungsfristen sind somit auf bis zu drei Monaten beschränkt und an die ausscheidenden Mitarbeiter werden höchstens 2,5 Monatsgehälter gezahlt.

Der Warenhauskonzern hatte sich angesichts der Umsatzeinbrüche im Zuge der Corona-Krise Anfang April für ein Schutzschirmverfahren entschieden. Nach Ablauf der drei Monate, in denen Vollstreckungsschutz bestand und ein Insolvenzplan erarbeitet wurde, kann nun der nächste Schritt eingeleitet werden: Das Management von Galeria Karstadt Kaufhof hat dem zuständigen Amtsgericht in Essen einen Plan vorgelegt, der die Schritte zur angestrebten Sanierung erläutert. Diese soll möglichst im Spätherbst abgeschlossen sein.

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