Bankaufsichtsrechtsexperte WOldemar Häring schließt sich White & Case als Partner an

29.11.2022

Frankfurt, 28. November 2022 – White & Case LLP erweitert seine Mergers & Acquisitions und Financial Services Regulatory-Praxis mit dem Bankaufsichtsrechtsspezialisten Woldemar Häring, der sich zum 1. Dezember 2022 der Sozietät als Partner in Frankfurt anschließt. Er wechselt von Allen & Overy, wo er als Counsel am Standort Frankfurt tätig war.  

„Die Finanzdienstleistungsbranche in der EMEA-Region sowie weltweit steht vor großen Herausforderungen. Dies betrifft vor allem die sich stetig entwickelnden regulatorischen Anforderungen, aber auch die steigende Erwartungshaltung an den Finanzsektor, Lösungen für aktuelle globale Herausforderungen zu finden. Dies führt zu einer anhaltenden Nachfrage nach aufsichtsrechtlicher Beratung durch unsere Mandanten“, so Jonathan Rogers, White & Case Partner und Leiter der Globalen Financial Services Regulatory-Praxis. „Wir verfügen über eine starke Financial Services Regulatory-Praxis in Deutschland mit drei Partnern in Berlin und Frankfurt. Der Zugang von Woldemar Häring ist ein wichtiger Schritt, um unsere regulatorische Expertise in Deutschland und in EMEA im Einklang mit unseren strategischen Wachstumsplänen für diese Praxis weiter zu stärken“, so Jonathan Rogers weiter.  

Woldemar Häring berät Finanzinstitute und Fintechs zu einer Vielzahl von aufsichtsrechtlichen Fragestellungen, zu grenzüberschreitenden regulatorischen Projekten sowie zu M&A Transaktionen aus dem Finanzsektor. Er unterstützt seine Mandanten darin, sich in den sich schnell entwickelnden regulatorischen Rahmenbedingungen zurechtzufinden, mit Schwerpunkt auf Anforderungen an Wohlverhaltens- und Organisationspflichten nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz und MiFID II sowie Transparenz- und Meldepflichten nach MiFIR. Darüber hinaus verfügt er über langjährige Erfahrung in der Beratung zu aufsichtsrechtlichen Anforderungen wie der Eigenkapitalverordnung, dem Kreditwesengesetz (KWG), den Mindestanforderungen an das Risikomanagement, den Anforderungen der Europäischen Marktinfrastrukturverordnung und der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung.  

„Mit mehr als zehn Jahren Erfahrung im Bankaufsichts- und Regulierungsrecht, unter anderem in leitender Funktion bei der BaFin, verfügt Woldemar Häring über ein fundiertes Verständnis der deutschen und europäischen Regulierungslandschaft sowie über Expertise in der Zusammenarbeit mit europäischen Regulierungsbehörden und internationalen Mandanten“, so Karsten Woeckener, Office Executive Partner des Frankfurter White & Case Büros. „Sein Zugang in Frankfurt stärkt unsere M&A-Praxis in den Bereichen Regulierung und Finanzdienstleistungen und erweitert unsere Beratungskapazitäten für Fast Growth-Unternehmen in Deutschland und weltweit.“  

Partner Oliver Brettle, Mitglied des globalen Executive Committee von White & Case, ergänzt: „Frankfurt ist ein wichtiges Finanzzentrum in Europa. Es ist der Sitz der Europäischen Zentralbank und anderer wichtiger europäischer und deutscher Finanzagenturen und Regulierungsbehörden, sowie der Standort für die europäischen Geschäftsbereiche und regulatorischen Einheiten vieler global tätiger Banken. Unsere Financial Services Regulatory-Gruppe in EMEA arbeitet eng mit unserer US-Praxis zusammen und der Zugang von Woldemar Häring wird sowohl unser transatlantisches Beratungsangebot zu regulatorischen Themenfeldern und als auch unsere globale Financial Institutions Industry-Gruppe weiter stärken.“  

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