70. Geburtstag der Richterin des Bundesverfassungsgerichts a. D. Dr. Christine Hohmann-Dennhardt

30.04.2020

Pressemitteilung Nr. 28/2020 vom 29. April 2020

Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Christine Hohmann-Dennhardt wird am 30. April 2020 ihr 70. Lebensjahr vollenden.

Sie gehörte vom 11. Januar 1999 bis zum 2. Februar 2011 dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an.

Christine Hohmann-Dennhardt wurde in Leipzig geboren und legte 1975 in Tübingen das Zweite juristische Staatsexamen ab. Sie begann ihre juristische Laufbahn an der Universität Hamburg als Lehrbeauftragte für Sozialrecht. Von 1977 bis 1981 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, wo sie 1979 promoviert wurde. In den Jahren 1981 bis 1984 war Frau Hohmann-Dennhardt als Richterin an den Sozialgerichten Frankfurt und Wiesbaden sowie am Landessozialgericht des Landes Hessen in Darmstadt und ab 1984 als Direktorin des Sozialgerichts Wiesbaden tätig. Zugleich nahm sie einen Lehrauftrag an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main wahr und gehörte als stellvertretendes Mitglied dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen an. Christine Hohmann-Dennhardt war ab 1989 als Dezernentin für Soziales, Jugend und Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main tätig, bevor sie 1991 als Ministerin der Justiz in die Hessische Landesregierung berufen wurde. Dort war sie von 1995 bis 1999 Ministerin für Wissenschaft und Kunst.

Während ihrer Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht wirkte Frau Dr. Hohmann-Dennhardt als Berichterstatterin an zahlreichen bedeutenden Entscheidungen des Ersten Senats mit. Zu den bekanntesten zählen etwa die Entscheidungen in Sachen "Inhaltskontrolle von Eheverträgen" (BVerfGE 103, 89), "Lebenspartnerschaftsgesetz" (BVerfGE 105, 313), "Anfechtungs- und Umgangsrecht des biologischen Vaters“ (BVerfGE 108, 82), „Heimlicher Vaterschaftstest" (BVerfGE 117, 202), "Elternunterhalt" (BVerfGE 113, 88), "Sorgerecht nicht verheirateter Eltern" (BVerfGE 127, 132) sowie „Transsexuellengesetz“ (BVerfGE 128, 109).

In den Jahren 2011 bis 2015 war Hohmann-Dennhardt als Vorstandsmitglied der Daimler AG für das Ressort „Integrität und Recht“ tätig. Von Januar 2016 bis Januar 2017 besetzte sie im Vorstand des Volkswagen-Konzerns das im Zusammenhang mit dem Abgasskandal neu geschaffene Ressort „Integrität und Recht“.

Christine Hohmann-Dennhardt ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Dr. Hohmann-Dennhardt wurde im Jahre 2011 vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet. Im Jahre 2015 wurde ihr die Wilhelm-Leuschner-Medaille verliehen.

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